Aktuelles

Es wird wohl
doch länger dauern...
09.07.2015

Terminkette
1. Bauabschnitt
23.06.2015

Gebäudeabrisse
im 1. Bauabschnitt
01.06.2015

Baldiger
Baubeginn?
20.03.2015

Kein Herz
für Kinder?
09.09.2012

Ihre Stellungnahme
zur Panung!
05.02.2012

Letzte Chance für Stellungnahme
Zur Vorbereitung
auf den 26.01.2012

Rückblick und
Zwischenfazit 2011
16.01.2012

Öff. Vorstellung
der Straßenbaupläne
Zur Vorbereitung
auf den 19.09.2011

Vorplanung 2. Bauabschnitt (Oberdorf)
18.08.2011

Straße statt Garten
MDR Sachsenspiegel, 10.03.2011

Reinhardtsgrimma braucht eine neue Ortsdurchfahrt
SZ, 22.02.2011

"Der Standort
Glashütte hat
einen guten Ruf"
SZ, 28.12.2010

Bürgerinitiative lehnt
erhöhte Fußwege ab
SZ, 24.12.2010

Informationsabend
zum geplanten Straßenbau
Auswertung 02.12.2010

Autobahnzubringer
- oder nicht?
Diskussion

Straßenplanung ist ins Wasser gefallen
SZ, 04.10.2010

Presseartikel online
02.09.2010

Kleine Anfragen im Landtag:
04.08.2010

Transparenz und Bürgernähe fehlen beim Straßenbau
SZ, 26.05.2010

Mehr Entscheidungskompetenz für regionale Akteuere
20.05.2010

Glashütte untersucht Abwasserkanäle
SZ, 19.05.2010

Polizei wird Autofahrer befragen
SZ, 17.05.2010

Keine Annäherung im Straßenbaustreit
SZ, 07.05.2010

Bürgerinitiative befürchtet mehr Verkehr
SZ, 04.05.2010

Stadtchef trifft sich mit Bürgerinitiative
SZ, 30.04.2010

Bürgermeister kämpft trotz Protesten für Straßenausbau
SZ, 28.04.2010

Bürgerinitiative will Straßenausbau verhindern
SZ, 24.04.2010

Vorgärten sollen verschwinden
SZ, 22.04.2010

Initiative will Straßenausbau verhindern
SZ, 21.04.2010

Straßenbauplanung in Grimme geht weiter
SZ, 12.03.2010

Die kleine Schwester der B170
SZ, 23.05.2008

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Die RASt 06 behandelt u.a. den Entwurf von angebauten Hauptverkehrsstraßen innerorts. In den Planungsunterlagen wird stets auf diese Richtlinie verwiesen.

Verkehrsstärke

Die herrschenden Verkehrsstärken sind eine wichtige Grundlage für die Bemessung eines Straßenquerschnitts.

Laut Verkehrsuntersuchung liegt der höchstbelastete Straßenabschnitt in Reinhardtsgrimma vor dem Erbgericht. Verkehrsstärken an dieser Stelle laut der letzten Verkehrszählung vom 15.09.2009 (umfasst beide Richtungen):

Zeitraum PKW LKW/Bus Radfahrer
15-19 Uhr (Zählzeitraum) 1020 33 15
umgerechnet pro Stunde 255 8 4
Hochrechnung DTV/24h
(durchschnittliches
tägl. Verkehrsaufkommen)
3329

Damit fällt die S183 in die niedrigste Verkehrsstärkenklasse nach RASt (S. 33):

< 400 Kfz/h
400 ... 1000 Kfz/h
800 ... 1800 Kfz/h
1600 ... 2600 Kfz/h
> 2600 Kfz/h

Straßenbreite

Den obigen Erkenntnissen folgend ist in den Planungsunterlagen von "niedrigen Querschnittsbelastungen und geringer Begegnungshäufigkeit von Schwerverkehr" die Rede. Dennoch wurde die Straßenbreite ohne weitere Begründung mit 6,00 m festgelegt.

Warum wurde nicht den tatsächlichen Empfehlungen der RASt 06 gefolgt?

Empfohlene Fahrbahnbreiten für zweistreifige Fahrbahnen lt. RASt 06 (S. 69)

Anwendungsbereich Hauptverkehrsstraßen
Regelfall 6,50 m
mit Linienbusverkehr 6,50 m
geringer Linienbusverkehr mit
geringem Nutzungsanspruch
6,00 m
geringe Begegnungshäufigkeit
LKW-Verkehr
5,50 m (bei verminderter Geschwindigkeit)
große Begegnungshäufigkeit
Bus- oder LKW-Verkehr
7,00 m

Geschwindigkeit

Wir kämpfen dafür, dass in der engen und unübersichtlichen Ortsdurchfahrt Reinhardtsgrimma die Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 bzw. 40 km/h beibehalten werden, auch und gerade für LKW.

Der gesamten Planung liegt jedoch eine Auslegungsgeschwindigkeit von 50 km/h zugrunde. Das ist unserer Meinung nach nicht vertretbar.

Falsch ist in jedem Fall die Einschätzung, dass die Umweltbelastungen (insbesondere Lärm) durch den Ausbau nicht ansteigen werden.

Auch bei der Bewertung des Unfallgeschehens wird nicht darauf eingegangen, dass derzeit im Wesentlichen Kollisionen an Grundstücksausfahrten auftreten. Würde diese Problematik nicht verschärft, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen wegfallen?

Und schaut man sich die Wahl der Straßenbreite an: Ist es etwa anstrebenswert, dass die ohnehin wenigen LKW/Busse künftig mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h aneinander vorbeifahren können?

Fußweggestaltung

Geplant ist eine beideitig durch Hochborde begrenzte Fahrbahn mit einseitigem "Bürgersteig".

Hochborde sind unserer Meinung nach jedoch zu unflexibel für das schmale Reinhardtsgrimma (man denke an überbreite Schwertransporte, Mähdrescher, haltende Lieferfahrzeuge...) und bieten bei dem gewundenen Straßenverlauf auch nur eine trügerische Sicherheit für Fußgänger.

Zur aktiven Senkung der Geschwindigkeiten und zum Erhalt des Charakters einer Dorfstraße sprechen wir uns deshalb für eine vergleichsweise schmale Ashaltbreite (5,00 m) mit großzügig gepflasterten Seitenräumen aus. Solche Seitenräume sind in Ausnahmefällen mit verringerter Geschwindigkeit befahrbar (breiter Gegenverkehr, haltende Lieferfahrzeuge), während das schmale Asphaltband psychologisch zur Geschwindigkeitssenkung beiträgt.

Die RASt 06 empfiehlt sogar derartige Lösungen bei entsprechend geringen Verkehrsstärken (vgl. oben, Verkehrsbelastung/Verkehrsstärkeklassen):

Ausführung von Borden lt. RASt 06 (S. 75)

Bauform Höhe Anwendungsbereiche
Hohe Borde 8...12 cm Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen
Halbhohe Borde 4...6 cm
Niedrige Borde 0...4 cm Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen
mit geringen Verkehrsstärken

www.ortsdurchfahrt-reinhardtsgrimma.de